Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Heitersheim ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.heitersheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken (1.1.1b)
  • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet (1.3.1a)
  • Datentabellen sind teilweise nicht korrekt aufgebaut. Der Bezug zwischen den Zellen fehlt oder ist unzureichend. (1.3.1e)
  • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar (2.1.1a)
  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen (2.4.4a)
  • Teilweise fehlende Statusmeldungen bei Zustandsänderungen auf der Webseite. (4.1.3a)
  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b)    Unverhältnismäßige Belastung

  • Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos (1.2.1a)
  • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache


c)    Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 


Diese Erklärung wurde am 20.02.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.02.2024 überprüft.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Unten auf allen Seiten finden Sie unseren Kontakt.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.


5. Schlichtungsverfahren


Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
 

Ansprechpartner zur Barrierefreiheit