Wahlen

Baden-Württemberg wählt das Europaparlament sowie die kommunalen Gemeinderäte neu –  am 9. Juni 2024 sind die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg an die Wahlurne gerufen. Unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Hinweis für Unionsbürger: Unionsbürger*innen, die zum ersten Mal bei der Europawahl in Deutschland wählen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer als Unionsbürger*in für die Europawahl nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werden möchte, sollte dies ebenfalls rechtzeitig beantragen.


Aktuelle Informationen für Wähler/innen und Wahlbewerber/innen zu den einzelnen Wahlen finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung.

Informationen zur Kommunalwahl

Informationen zur Europawahl

Einfach wählen gehen! Kommunalwahl 2024
Was man über die Kommunalwahl wissen muss in leichter Sprache. Hier als PDF

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Ihnen zugeteilten Wahlbezirk (Wahlraum) mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Rückfragen diesbezüglich sind bis Freitag (07.06.2024) bis 18:00 Uhr vor der Wahl beim Bürgerbüro möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden ab ca. Anfang Mai 2024 verschickt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt bekommen wollen, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.
 

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen:

Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 31.05.2024 ganz bequem online beantragen.

Postalisch beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt.

Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen nach Zusendung der Wahlbenachrichtigung persönlich abholen. Das ist möglich im Rathaus im Raum A15 - Bürgerbüro. Die Abholung ist bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr möglich.
 

Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen oder beantragen

  • Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, brauchen Sie zunächst eine Vollmacht der/des Wahlberechtigten.
  • Diese finden Sie im Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
  • Es genügt aber auch eine formlose selbst verfasste Vollmacht. Wichtig ist dabei, dass dort formuliert ist, dass ein Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt wird und eine Vollmacht zum Abholen erteilt ist.


Ebenfalls wichtig: Es muss dort sowohl vom Wahlberechtigten als auch von der bevollmächtigten Person Name, Geburtsdatum und Adresse notiert sind - und beide müssen unterschreiben.
Beispiel: Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Europa- und Gemeinderatswahl am 09.06.2024. Ich bin am (Datum) geboren und wohne in der Musterstr. 1 in 79423 Heitersheim. Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse), die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen. Unterschrift

  • Beim Abholen muss die bevollmächtigte Person ihren Ausweis vorzeigen.
     

Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen haben und nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sie muss auf dem Wahlschein die Erklärung „Versicherung an Eides statt“ unterschreiben. Dann darf sie Ihnen zum Beispiel den Stimmzettel vorlesen und beim Ankreuzen helfen. Die Hilfsperson darf Ihnen nicht sagen, was Sie wählen sollen. Sie darf Ihre Entscheidung nicht verändern oder ersetzen. Außerdem muss sie geheim halten, was Sie gewählt haben. Die Hilfsperson macht sich strafbar, wenn sie den Stimmzettel ohne oder gegen Ihren Willen ausfüllt.
 

Bitte beachten: Sie dürfen auf keinen Fall für eine andere Person wählen und es darf auch niemand für Sie in Vertretung wählen!

Als Serviceangebot verlängert das Wahlamt im Rathaus am Freitag den 07.06.2024 seine Öffnungszeit bis 18:00 Uhr. Für Notfälle ist das Wahlamt auch Samstag und Sonntag erreichbar. Tel.: +49 7634 / 402-0

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