Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einrücken in das eigene Amtsblatt der Stadt Heitersheim (Mitteilungsblatt der Malteserstadt Heitersheim) durchgeführt.

Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 8. Dezember 1987 können Sie hier einsehen.

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