Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2023
Im Jahr 2023 werden ehrenamtliche Schöff_innen sowie Jugendschöff_innen für die Amtszeit von 2024–2028 gewählt. Wer als ehrenamtliche Richterin oder Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte und in Heitersheim wohnt, kann sich jetzt bei der Stadt Heitersheim melden. Hierzu werden für das zuständige Amtsgericht und Landgericht interessierte deutsche Staatsangehörige zwischen 25 und 69 (Stichtag 1.1.2024) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht.
Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidaten vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Schöffinnen und Schöffen wählen wird.
Schöff_innen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter_innen teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.
Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt
- Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
- Soziales Verständnis
- Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
- Berufliche Erfahrung
- Logisches Denkvermögen und Intuition
- Gerechtigkeitssinn
- Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöff_innen
Darüber hinaus müssen Schöff_innen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöff_innen in Einzelfällen deutlich mehr als 12 Tage im Jahr gefordert.
Ausschlussgründe
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamt_innen der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwält_innen, Notar_innen, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamt_innen sowie Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute
- Personen, die hauptamtliche_r oder inoffizielle_r Mitarbeiter_in des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz)
Download Schöffe Bewerbungsformular
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Download Jugendschöffe Bewerbungsformular
Interesse?
Interessenten bewerben sich für das Amt des Schöffen bzw. für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 31.03.2023 beim Hauptamt der Stadt Heitersheim, Frau Maas, Tel. 07634/402–22. Weitere Information erhalten sie unter www.schoeffenwahl2023.de.