Die Gemeindeverfassung für Baden-Württemberg sieht als Verwaltungsorgane den Gemeinderat und den Bürgermeister vor.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er besteht in Heitersheim aus 19 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträten) und dem Bürgermeister als Vorsitzendem. Die Stadträte werden unmittelbar von den Bürgern auf 5 Jahre gewählt.
Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung bzw. die Ziele und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns der Stadt fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Der Gemeinderat kann Aufgaben auch an Ausschüsse übertragen. Er überwacht auch die Ausführung der Beschlüsse und sorgt bei Auftreten von Misständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Zu den wichtigen Aufgabengebieten des
Heitersheimer Gemeinderates zählen u.a.
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Festlegung des Ortsrechts, d.h. Erlass sämtlicher Satzungen und Verordnungen auf Gemeindeebene.
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Festlegung des Etats, d.h. die Haushaltsplanung wird bestimmt.
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Festlegung örtlicher Planungen, d.h. es werden u.a. die Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung und Landschaftsplanung erstellt.
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Festlegung der örtlichen Infrastruktur und Schaffung von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.