Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder festgelegt, dass die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten werden und Kindertageseinrichtungen für den regulären Betrieb weiterhin geschlossen bleiben. Weil aber das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, hat die Landesregierung entschieden, die Notbetreuung ab Montag, den 27.04.2020, auszuweiten, um Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, zu entlasten. Sollte bei Ihnen diesbezüglich ein Bedarf bestehen, bitten wir Sie, das Formular auszufüllen und zusammen mit der/den Arbeitsgeberbescheinigung/en schnellstmöglich in den Briefkasten des Rathauses in der Hauptstr. 9 einzuwerfen.
Sollten die Betreuungskapazitäten einer Einrichtung nicht ausreichen, erhalten Kinder Vorrang,
- bei denen beide Elternteile in der kritischen Infrastruktur arbeiten und unabkömmlich sind,
- bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist,
- Nachwuchs, dessen Kindeswohl gefährdet ist sowie
- Kinder, die im Haushalt von Alleinerziehenden leben.