Aktuelle Informationen zum Thema Corona (COVID-19) für die Bürgerinnen und Bürger:
Corona – das Gesundheitsamt führt keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr durch
Die Gesundheitsämter konzentrieren sich seit dem 05.11.2021 nur noch auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen.
Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die ggf. durch die Ortspolizeibehörden kontrolliert wird. Wichtig ist zudem die Einhaltung der AHA+L Regeln.
Es gilt:
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Kostenfreie Testmöglichkeiten und weitere Infos unter: https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Informationen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
o Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
- Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
o durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
o durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
- Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
- Einrichtungen, in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
Alles auf einen Blick – Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung: Externer Link zum Land Baden-Württemberg.
Corona-Impfungen bitte beim Hausarzt vereinbaren
FAQ zur Corona-Verordnung des Landes
Informationen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald:
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums:
- www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Lagebericht Covid 19 vom Landesgesundheitsamt
Informationen des Robert Koch Institutes (RKI):
Absonderungsbescheinigung nur noch auf Antrag
Für positiv getestete Personen reicht künftig ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Absonderung war. Nicht mehr nötig ist eine Absonderungs-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Die Vorlage des Testergebnisses bleibt freiwillig. Sollten Sie als Arbeitnehmer nicht Ihr Testergebnis beim Arbeitgeber einreichen wollen, können Sie weiterhin beim Rathaus eine Bescheinigung beantragen. Die Bescheinigung beziehungsweise das Testergebnis ist dann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens von Ihrem Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Arbeitgeber können die Bescheinigung beziehungsweise das Testergebnis nur zum Zweck des Entschädigungsverfahrens fordern