Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Beschreibung
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sonder-vermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.
Der Stadt Heitersheim stehen hieraus, bei Verwendung in nachfolgend genannten Förderbereichen, 59.355 Euro zu.
§ 3 Förderbereiche
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
- Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser,
b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,
c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung,d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,
e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,
f) Luftreinhaltung.
- Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,
b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,
c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung,
d) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Die Stadt Heitersheim hat in einem 1. Bauabschnitt nach Ziff. 2 b) der Förderrichtlinien die energetische Sanierung der Fenster in Schulräumen und Treppenhäusern der Johanniter-Realschule realisiert. Hierfür wurden insgesamt 125.000 € aufgewendet. Die Förderung beträgt 59.355 €.
Die nachfolgenden Aufnahmen zeigen die entsprechenden Fenster der Realschule vor und nach der Sanierung:
Altbau RS: Vor und nach der Sanierung
Treppenhaus RS: Vor und nach der Sanierung
2. Bauabschnitt: Vor und nach der Sanierung