Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden)
Beschreibung
Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt des Ereignisortes ausstellen. Ein späterer Umzug ändert daran nichts. Bestehende Urkunden können nicht kopiert und beglaubigt werden. Es müssen immer Originalurkunden bei diesem Standesamt beschafft werden.