Grundsteuer A | 360 v.H. |
Grundsteuer B | 360 v.H. |
Gewerbesteuer | 380 v.H. |
Hundesteuer | |
(Steuerpflicht besteht ab dem 3. Lebensmonat des Hundes) | |
für den 1. Hund | 99,00 EUR |
für jeden weiteren Hund | 198,00 EUR |
Wassergebühren je m³ | 1,34 € |
Abwassergebühren | |
Schmutzwasser je m³ | 1,21 € |
Niederschlagswasser je m² | 0,19 € |
Abfallgebühren:
Link zum Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Abwasserbeitrag | 3,76 EUR |
(je qm Nutzungsfläche) | |
Wasserversorgungsbeitrag | 2,43 EUR |
(je qm Nutzungsfläche) | |
Erschließungsbeitrag | 95 % |
des erschließungsfähigen Gesamtaufwandes |
Grundsteuer
Grundsätzliches
Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert des Objektes und erteilt hierüber einen Einheitswertbescheid. Auf Grundlage des Einheitswertes wird der für die spätere Steuerfestsetzung maßgebliche Grundsteuermeßbetrag ermittelt. Dies geschieht durch die Anwendung der Steuermeßzahl auf den Einheitswert, die abhängig von der Grundstücksart im Grundsteuergesetz festgelegt ist. Über den Grundsteuermeßbetrag erteilt das Finanzamt einen sogenannten Grundsteuermeßbescheid. Die Gemeinde erhält hiervon ebenfalls eine Fertigung. Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Anwendung des von der Gemeinde per Satzung festgesetzten Grundsteuerhebesatzes auf den Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuerhebesatz beträgt in Heitersheim für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 360 v. H. und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 360 v. H.
Gewerbesteuer
Nach dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998 wird nur noch der Gewerbeertrag besteuert.
Der Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag beträgt in Heitersheim ab 01.01.2022 380 v.H.